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(1) Zweck
des Verbandes ist: |
(2) Diese
Zwecke werden insbesondere realisiert durch: a) die Organisation der im Bereich Emissionshandel tätigen Experten und Firmen im deutschsprachigen Raum b) den Dialog mit dem UNFCCC- Sekretariat und anderen iInternationalen Organisationen c) die aktive Beteiligung an nationalen und internationalen Klimaverhandlungen d) die aktive Einflussnahme auf EU- und nationaler Ebene für die Umsetzung seiner Ziele e) die Ausarbeitung verpflichtender Mindeststandards für die Mitglieder in Bezug auf die Durchführung von Klimaschutzprojekten und Emissionshandel f) die Ausarbeitung und Einhaltung von ethischen Richtlinien durch seine Mitglieder g) die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder h) die Ausarbeitung von Studiengängen und sonstigen Bildungsprogrammen i) die Ausarbeitung eines Berufsbildes mit schulischem Abschluss j) die Förderung des Nachwuchses |
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